Der Gläubiger kann, wenn er über einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl verfügt, d.h. kein Rechtsvorschlag erhoben wurde oder ein Rechtsvorschlag rechtskräftig beseitigt worden ist, mit diesem Formular die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Anschliessend wird die Pfändung durchgeführt oder der Konkurs angedroht.
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