Das Einbürgerungsverfahren ist durch das eidgenössische und kantonale Recht geregelt. Per 1. Januar 2018 sind sowohl auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene neue Rechtsgrundlagen in Kraft getreten. Für eine ordentliche Einbürgerung in der Gemeinde Ebnat-Kappel muss als erstes das Anmeldeformular ausgefüllt und ans Einbürgerungssekretariat eingereicht werden. Anmeldeformulare können beim Sekretariat des Einbürgerungsrates, am Schalter des Front Office, bezogen oder nachfolgend heruntergeladen werden. 

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Informationsbroschüre Gemeinde Ebnat-Kappel Januar 2025 (PDF, 632 kB) Download 2 Informationsbroschüre Gemeinde Ebnat-Kappel Januar 2025
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