Haben Sie im Rahmen eines Neubaus, Umbaus oder Erneuerung der Heizanlage Fragen über feuerpolizeiliche Belange? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtig werden können.

Sie erhalten bei uns auch die massgebenden Vorschriften und Merkblätter des Amtes für Feuerschutz AFS des Kantons St. Gallen. Viele Informationen finden Sie auch direkt unter www.gvsg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 

Für den Einbau oder Ersatz einer Heizungs-/Feuerungsanlage benötigen Sie eine entsprechende Baubewilligung. Bitte reichen Sie dazu ein Gesuch ein.

 

Aufteilung der Verantwortlichkeiten bezüglich Brandschutz:

Der Kanton (GVSG) ist zuständig für den Brandschutz bei Bewilligungen bei Bauten und Anlagen mit besonderen Brandlasten, wie z.B. Industrie, grosse Lager mit brennbarem Material, Räume zur Aufnahme von mehr als 300 Personen, Beherbergung von mehr als 20 Personen, Heime, Kirchen und Bauten in brennbarer Ausführung. Diese Bauten werden periodisch kontrolliert.

Die Gemeinde als Baubehörde ist für den Brandschutz für alle Gebäude zuständig, welche nicht dem Kanton zugewiesen sind. Dies wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für die Erstellung, Änderung oder Umnutzung von Bauten und Anlagen geprüft. Eine periodische Kontrolle durch die Gemeinde ist nicht vorgesehen.

Bei Eigentümer/-innen und Betreiber/-innen liegt die gemeinsame Verantwortung für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften. Diese Eigenverantwortung gilt jederzeit und unabhängig von Bewilligungen und Kontrollen. Es gelten die VKF Brandschutzvorschriften 2015 mit den dazugehörigen Richtlinien.

Wenn Räume erstellt, umgebaut oder umgenutzt werden, ist dies bewilligungspflichtig. Dabei wird eine brandschutztechnische Prüfung durch die zuständige Stelle veranlasst und die Bewilligung unter Auflagen und Bedingungen erteilt.

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Merkblatt Brandschutz (PDF, 155 kB) Download 0 Merkblatt Brandschutz