Abmeldung/Wegzug
Sie ziehen aus unserer Gemeinde weg?
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister abmelden können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Nebst der persönlichen Abmeldung am Schalter können Sie uns Ihren Wegzug auch online über die sichere Plattform www.eumzug.swiss melden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir für die Abmeldung folgende Unterlagen:
- Schriftenempfangsschein
- Militärdienstbüchlein oder Zivilschutzdienstbüchlein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir für die Abmeldung:
- Ausländerausweis
Preis
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 992 64 13 | edona.gashi@ebnat-kappel.ch |