Zivilklage an das Vermittleramt:
Wenn die Forderung nicht erwiesen ist, muss eine Zivilklage beim zuständigen Vermittleramt eingereicht werden (gem. Art. 79 SchKG). Zuständig für Ebnat-Kappel ist:

Vermittleramt Toggenburg
Hauptgasse 8
9620 Lichtensteig


Rechtsöffnungsgesuch an das Kreisgericht:
Falls eine schriftliche Schuldanerkennung oder ein Gerichtsurteil, ein gerichtlicher Vergleich oder eine Verfügung einer Verwaltungsbehörde vorliegt, kann die Rechtsöffnung verlangt werden (gem. Art. 80, 82 SchKG) beim:

Kreisgericht Lichtensteig
Hauptgasse 21
9620 Lichtensteig

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