Rechtsvorschlag
Zivilklage an das Vermittleramt:
Wenn die Forderung nicht erwiesen ist, muss eine Zivilklage beim zuständigen Vermittleramt eingereicht werden (gem. Art. 79 SchKG). Zuständig für Ebnat-Kappel ist:
Vermittleramt Toggenburg
Hauptgasse 8
9620 Lichtensteig
Rechtsöffnungsgesuch an das Kreisgericht:
Falls eine schriftliche Schuldanerkennung oder ein Gerichtsurteil, ein gerichtlicher Vergleich oder eine Verfügung einer Verwaltungsbehörde vorliegt, kann die Rechtsöffnung verlangt werden (gem. Art. 80, 82 SchKG) beim:
Kreisgericht Lichtensteig
Hauptgasse 21
9620 Lichtensteig
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Betreibungs- und Sozialamt | 071 992 64 12 | sara.russo@ebnat-kappel.ch |