Sie ziehen aus unserer Gemeinde weg?

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister abmelden können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Nebst der persönlichen Abmeldung am Schalter können Sie uns Ihren Wegzug auch online über die sichere Plattform www.eumzug.swiss melden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir für die Abmeldung folgende Unterlagen:

  • Schriftenempfangsschein
  • Militärdienstbüchlein oder Zivilschutzdienstbüchlein


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir für die Abmeldung:

  • Ausländerausweis

 

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gratis
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