Alle Gebäude im Kanton St. Gallen sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung St. Gallen gegen Elementar- und Brandschäden versichert (Schadenfall). Um die Versicherungswerte und zugleich den Steuerwert festzulegen, wird jedes Grundstück mindestens alle 10 Jahre amtlich geschätzt. Dabei werden folgende Werte festgelegt:

  • Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
  • Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung)
  • Verkehrswert (mutmasslicher Verkaufswert der Liegenschaft), der zudem Steuerwert ist.


Bei landwirtschaftlichen Grundstücken werden zudem festgelegt:

  • Ertragswert (Kapital, welches zum mittlerem Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann)
  • Belastungsgrenze BGBB (Ertragswert plus 35 %) als Belastungsgrenze für Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen.


Ein Neubau oder eine bauliche Wertvermehrung muss unverzüglich nach der Vollendung schriftlich beim Grundbuchamt zur Schätzung angemeldet werden (Baukostenabrechnung beilegen).

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