Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Anmeldung / Fristen
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2024 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2024 massgebend. Eine Selbstberechnung ist auf www.svasg.ch/ipv möglich. Das Formular kann ab Anfang 2024 online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Für die Berechnung sowie die Verfügungen bezüglich jährlichen Prämienverbilligungen ist im Kanton St. Gallen die kantonale Sozialversicherungsanstalt (SVA) zuständig. Die SVA St. Gallen ermittelt den ordentlichen Kreis der Bezügerinnen und Bezüger in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden. Die voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen erhalten von der SVA St. Gallen Ende Dezember 2023 ein mit persönlichen Daten bedrucktes Schreiben für einen Online-Antrag. Nach einem Login kann der bereits vorausgefüllte Antrag durchgearbeitet und dann direkt an die SVA St. Gallen übermittelt werden.

Für alle übrigen Personen steht ab 1. Januar 2024 der Online-Zugang www.svasg.ch/ipv-online bereit.

Sollte jemand keinen Online-Zugang haben, so kann man sich an die SVA St.Gallen wenden (071 282 61 91). Sie kann solche Personen mit einer Anmeldung per Post bedienen.

Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2024. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.

Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv oder über die
Telefonnummer 071 282 61 91. 

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