16. August 2017

In Anwendung von Art. 29 ff. des Kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) hat der Gemeinderat Ebnat-Kappel am 10. August 2017 erlassen:

Anpassung Baureglement Ebnat-Kappel

Das Baureglement liegt während 30 Tagen, d.h. von Montag, 21. August 2017 bis Dienstag, 19. September 2017 im Gemeindehaus Ebnat-Kappel, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das neue Baureglement kann auch unter www.ebnat-kappel.ch eingesehen und heruntergeladen werden.

Rechtsmittel
Einsprachen gegen das Baureglement sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Ebnat-Kappel, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1, abgekürzt VRP)). Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.

Ebnat-Kappel, 10. August 2017
Der Gemeinderat

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