19. August 2015
Mit der Agrarpolitik 14-17 hat der Bund das Direktzahlungssystem grundlegend überarbeitet und im ökologischen Bereich ausgebaut. Die Änderungen tangieren die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung, welche den Schutz und Unterhalt von Biotopen und den ökologischen Ausgleich regelt. Der Kanton hat die Gelegenheit für eine Entflechtung und Vereinfachung der Zahlungsströme und des Beitragswesens zwischen Landwirtschaft und Naturschutz genutzt und die Revision auf Anfang 2015 in Kraft gesetzt.

Für Objekte mit Schutzauflagen müssen direktzahlungsberechtigte Betriebe weiterhin GAÖL-Verträge abschliessen. Dies sind Objekte, die in einer Schutzverordnung der Gemeinde oder im kantonalen oder nationalen Schutzinventar aufgeführt sind. Neu beträgt die Vertragsperiode acht Jahre. Der Gemeinderat hat die Bewirtschaftungsverträge 2015 an der letzten Sitzung genehmigt.