14. Januar 2015
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2015 ihren Wohnsitz im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2015 massgebend.

Auf der Homepage der SVA St. Gallen (www.svasg.ch) oder der Gemeinde Ebnat-Kappel (www.ebnat-kappel.ch) kann das Formular heruntergeladen werden. Bei der AHV-Zweigstelle kann man das Formular ebenfalls beziehen.

Zu beachten ist, dass seit diesem Jahr die neue Einreichefrist 31. März 2015 gilt. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen, die unverschuldeterweise von der Antragstellung abgehalten worden sind.

Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

Bei Fragen steht die AHV-Zweigstelle unter der Telefonnummer 071 992 64 13 gerne zur Verfügung.