16. Juli 2014
Das Amt für Umwelt und Energie (AFU) hat auf diversen Grundstücken im Grundbuch der Gemeinde Ebnat-Kappel die Anmerkung „Belasteter Standort nach Art. 32c Abs. 2 Umweltschutzgesetz“ einge-tragen. Diese Anmerkung weist darauf hin, dass die Grundstücke im Kataster der belasteten Standorte eingetragen sind. Sämtliche betroffenen Grundeigentümer wurden mit einem separaten Schreiben über die Anmerkung informiert.

Bei Fragen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit der Anmerkung als belasteter Standort können sich die Eigentümer direkt an das Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Boden und Stoffkreislauf, Telefon 058 229 30 88 oder E-Mail info.afu@sg.ch wenden.