27. September 2020

Der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen für das Gemeindepräsidium und das Schulpräsidium, die fünf weiteren Mitglieder des Gemeinderates und die fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission für die Amtsdauer 2021 – 2024 hat am 27. September 2020 stattgefunden. Die Wahlergebnisse finden Sie hier.

Im ersten Wahlgang erreichten vier Kandidaten für den Gemeinderat das absolute Mehr. Für den fünften Sitz kommt es zu einem zweiten Wahlgang.

Der zweite Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2020, statt. Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang müssen bis spätestens Freitag, 2. Oktober 2020, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei (Front Office, Gemeindehaus) eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der gesetzten Frist eingereicht wurden, von wenigstens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen. Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl nach den Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen möglich, wenn auf allen gültigen Wahlvorschlägen gleich viele Namen von Kandidierenden aufgeführten wie Mandate zu vergebenden sind. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Formulare für die Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen zur Kandidatur sind bei der Gemeindekanzlei (Front Office) erhältlich oder können untenstehend heruntergeladen werden.

Gemeinderat Ebnat-Kappel

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