24. Juni 2026

Die Gefahr durch Trockenheit im Kanton St.Gallen nimmt rasch zu. Die bereits tiefen Wasserstände in Oberflächengewässern und im Grundwasser sinken weiter, die Wassertemperaturen sind vielerorts hoch. Der Kanton schränkt deshalb den Gemeingebrauch von Wasser ein. Die Einschränkung tritt ab sofort ein und gilt bis auf Widerruf. Im Wald ist zudem grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer geboten.

Der Fachstab Trockenheit des Kantons St.Gallen hat die Naturgefahrenstufe für Trockenheit in den Gefahrenregionen St.Gallen-Rorschach, Rheintal, Werdenberg, Untertoggenburg und Linthgebiet auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) erhöht. Das Neckertal und das Fürstenland bleiben ebenso auf Stufe 3. Im Obertoggenburg, Sarganserland und Seeztal besteht Gefahrenstufe 2.

Das Amt für Wasser und Energie als zuständige kantonale Stelle untersagt zum Schutz der Gewässer der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen auf gesamten Kantonsgebiet Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch ab sofort und bis auf Widerruf.

Das heisst, das Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind. Entnahmen zu Tränkezwecken sind weiterhin erlaubt, sofern in der Fliessstrecke unterhalb genügend Wasser verbleibt.

Vom Verbot ausgenommen sind der Bodensee, Walensee und Zürichsee, der Alpenrhein, der Vilterser-Wangser-Kanal ab Sargans, der Rheintaler und Werdenberger Binnenkanal, der Alte Rhein bei Diepoldsau und der Alte Rhein ab St. Margrethen, die Linth und der Linthkanal.

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20260622_MM_Trockenheit Stufe 3 (PDF, 103 kB) Download 0 20260622_MM_Trockenheit Stufe 3
Allgemeinverfuegung Einschraenkung Gemeingebrauch an Gewaessern nach dem GNG 2026_BrA_definitiv (PDF, 112 kB) Download 1 Allgemeinverfuegung Einschraenkung Gemeingebrauch an Gewaessern nach dem GNG 2026_BrA_definitiv