Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Der Gemeinderat Ebnat-Kappel erlässt gestützt auf Art. 4 7 Abs. 1 FSG in Verbindung mit Art. 101 Abs. 2 VRP folgende Allgemeinverfügung:
Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Ebnat-Kappel ist im Wald und in Waldesnähe (200 m) das Entzünden von Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ab sofort und bis auf Widerruf verboten.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der aktuellen Hitzewelle und der aktuell grossen Waldbrandgefahr erlassen alle Gemeinden im Toggenburg auf Antrag des Regionalen Führungsstabes Toggenburg ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter).
Die niederschlagsarmen Wochen, die hohen Temperaturen sowie der Wind haben den Waldboden und die Vegetation stark ausgetrocknet. Es besteht eine akute Waldbrandgefahr. Gemäss Einschätzung der Behörden ist die Situation weiterhin kritisch und dürfte sich in den kommenden Tagen weiter verschärfen.
Das Verbot tritt am Freitag, 26. Juni 2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Verboten sind insbesondere:
- das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 200 Metern)
- das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren
- das Abbrennen von Feuerwerk
- das Steigenlassen von Himmelslaternen
Der Regionale Führungsstab Toggenburg bittet die Bevölkerung dringend, das Verbot strikt einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.
Der Kanton St. Gallen stuft die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 (grosse Gefahr) ein.
Weitere Informationen und die Gefahrenkarten finden Sie unter diesem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
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| Allgemeinverfügung allgemeines Feuerverbot Ebnat-Kappel (PDF, 898 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung allgemeines Feuerverbot Ebnat-Kappel |