Betreibungs- und Sozialamt
Betreibungsferien
Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli (gem. Art. 56 SchKG). Begehren die in dieser Zeit eingereicht werden, werden erst nach den Betreibungsferien behandelt.
Das Sozialamt ist mit vielfältigen Aufgaben beauftragt und erbringt für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ebnat-Kappel soziale Dienstleistungen gemäss den verschiedenen gesetzlichen Aufträgen.
Die Detailbeschreibungen der verschiedenen Aufgabenbereiche können Sie den einzeln aufgeführten Dienstleistungen entnehmen.
Kontakt
Betreibungs- und SozialamtHofstrasse 1
9642 Ebnat-Kappel
Tel. 071 992 64 12
sara.pondini@ebnat-kappel.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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