Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt. Ebenfalls kann er an jedem Schalter der schweizerischen Post beantragt werden.


Inhalt des Auszugs
  • Urteile wegen Verbrechen und Vergehen
  • Urteile wegen Übertretungen (nur, wenn ein Berufsverbot nach Artikel 67 StGB verhängt wurde)


Auszug in zwei Formen erhältlich
  • Als traditioneller Papierauszug auf Spezialpapier mit Handunterschrift, per Post zugestellt.
  • Als elektronischer, digital signierter Auszug im PDF Format (mit elektronischer Zustellung).


Wer darf Auszüge bestellen?
  • Jede Person über sich selber (nur gegen Ausweiskopie und Unterschrift).


Empfänger des Auszugs
  • Sie selber, an Ihre Postadresse (Normalfall)
Jemand anders an einer anderen Adresse (z.B. Arbeitgeber, Behörden), nur mit Ihrem ausdrücklichen Auftrag
Bei elektronischem, digital signiertem Auszug an die von Ihnen angegebene Empfängeradresse für elektronische Zustellung. Bezug nur mit dem von Ihnen definierten Passwort oder mit Ihrer SuisseID.


Kosten
  • Pro Auszug CHF 20.00


Beglaubigungen
  • Falls der Strafregisterauszug (in Papierform) einer ausländischen Behörde vorgelegt werden soll, ist eine Beglaubigung/Apostille durch die Schweizerische Bundeskanzlei meistens notwendig. Gegen eine Zusatzgebühr von CHF 20.00 sorgen wir auch für die Beglaubigung.
  • Strafregisterauszüge in elektronischer, digital signierter Form können nicht beglaubigt werden.

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