Gesuch für die Ausrichtung von Beiträgen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Eingabefrist für Gesuche: 31. Dezember

Für den Bezug von Kantonsbeträgen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in Ebnat-Kappel sind Eltern berechtigt, die ihre Kinder in der Zeit vom 1. Januar bis 30. November in einer Kindertagesstätte (KITA) haben betreuen lassen. Für die Auszahlung benötigt der Gemeinderat nachstehende Angaben der Eltern sowie Belege über die angefallenen Kosten.

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