Private Parkverbote Parkverbote auf privatem Grund sind bewilligungspflichtig, damit sie rechtsgültig werden. Der Gesuchsteller reicht uns ein schriftliches Gesuch ein. Dieses wird durch die Bauverwaltung und die Kantonspolizei geprüft und dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet. Nach der Genehmigung wird die Verkehrsbeschränkung öffentlich publiziert. Wenn keine Einsprachen eingehen, wird die Beschränkung rechtskräftig und die Signalisation wird montiert. Die Kosten gehen nach Aufwand zu Lasten des Gesuchstellers. Sperrungen und Umleitungen für Anlässe Der Gesuchsteller reicht uns einen schriflichen Antrag ein. Dieser wird durch die Bauverwaltung und die Kantonspolizei geprüft und dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet. Die Signalisation erfolgt durch den Unterhaltsdienst. Die Kosten gehen nach Aufwand zu Lasten des Gesuchstellers.