Das Einbürgerungsverfahren ist durch das eidgenössische und kantonale Recht geregelt. Per 1. Januar 2018 sind sowohl auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene neue Rechtsgrundlagen in Kraft getreten. Für eine ordentliche Einbürgerung in der Gemeinde Ebnat-Kappel muss als erstes das Anmeldeformular ausgefüllt und ans Einbürgerungssekretariat eingereicht werden. Anmeldeformulare können beim Sekretariat des Einbürgerungsrates, am Schalter des Front Office, bezogen oder nachfolgend heruntergeladen werden. 

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Der Kanton St. Gallen_Juni 2024 (PDF, 570.72 kB) Download 1 Der Kanton St. Gallen_Juni 2024
Informationsbroschüre Gemeinde Ebnat-Kappel Januar 2025 (PDF, 632.31 kB) Download 2 Informationsbroschüre Gemeinde Ebnat-Kappel Januar 2025
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