Die Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen (GVSG) versichert sämtliche Gebäude im Kanton St.Gallen obligatorisch gegen Brand- und Elementarschäden. Diese wichtige Versicherung schützt Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer vor den wirtschaftlichen Folgen, die Elementargefahren und Brände nach sich ziehen können. Im Teil- oder Totalschadenfall des Gebäudes übernimmt die GVSG die Kosten, die für die Wiederherstellung des Gebäudes notwendig sind.

 

Versicherte Gefahren
Mit dem Gebäude versichert sind Ausstattungen, die ihrer Art nach Teil des Gebäudes sind oder zur entsprechenden Gebäudenutzung gehören. Die Abgrenzungsrichtlinien geben darüber Auskunft, was mit dem Gebäude bei der Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen (GVSG) versichert ist und was beim Privatversicherer gegebenenfalls versichert werden kann.

Versicherte Feuergefahren

  • Feuer
  • Rauch
  • Hitze
  • Strom
  • Blitzschlag
  • Explosion

 

Versicherte Elementargefahren

  • Sturmwind
  • Hagel
  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Schneedruck
  • Schneerutsch
  • Lawine
  • Steinschlag
  • Erdrutsch
  • Felssturz

 

Nicht versicherte Gefahren
Nicht versichert sind Schäden, die im Deckungsumfang der Gebäudeversicherung nicht enthalten sind. Allenfalls besteht eine Deckung bei der privaten Versicherung.

  • Kanalisationsrückstau
  • Leitungsbruch
  • Regen-, Schnee- und Grundwasser
  • Frostschaden
  • Konstruktionsmangel
  • Mangelhafter Unterhalt
  • Betriebliche Einrichtung

Hier finden Sie die Schadensmeldung der Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen