Fakultatives Referendum; Vereinbarung über den Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Toggenburg
Die aktuelle Fassung der Vereinbarung über den Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Toggenburg ist seit 2016 in Kraft. Die Vereinbarung wurde einer Überarbeitung unterzogen. Die Vereinbarung wurde von allen Partnergemeinden gutgeheissen und genehmigt. Die überarbeitete Leistungsvereinbarung wird in allen beteiligten Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt. Weitere Informationen zum fakultativen Referendum können Sie dem Inserat unterhalb entnehmen:
REFERENDUMSVORLAGE
fakultatives Referendum, gemäss Art. 23 und Art. 73 des Gemeindegesetzes und Art. 15 ff. der Gemeindeordnung
Vereinbarung über den Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Toggenburg
Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel hat am 10. September 2026 die Vereinbarung genehmigt.
Referendumsfrist: 2. November 2026 bis 11. Dezember 2026
Öffentliche Auflage des Referendumsbegehrens:
Gemeindehaus Ebnat-Kappel, Gemeindekanzlei, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehren: 200 gültige Unterschriften von in der Gemeinde Stimmberechtigten
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen.
Gemeinderat Ebnat-Kappel