Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt in Ebnat-Kappel bestehen!
Das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und Waldesnähe wird per 2. September 2026, 12:00 Uhr aufgehoben.
In Ebnat-Kappel gilt weiterhin das kommunale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (200m).
Die Begründung liegt in den Empfehlungen der Naturgefahrenspezialisten des regionalen Führungsstabs: Einerseits ist für die nächsten Tage weiterhin trockenes und warmes Wetter prognostiziert, andererseits sind die Wälder weiterhin stark ausgetrocknet zudem haben die Bäume aufgrund der vergangenen Trockenheit viel zu früh ihre Laubblätter abgeworfen. Die Gefahr von Wald und Flurbränden im Toggenburg und Neckertal ist nach wie vor als gross einzuschätzen.
Deshalb ist nach wie vor verboten:
- das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 200 Metern);
- das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren;
- das Abbrennen von Feuerwerk;
- das Steigenlassen von Himmelslaternen.
Der regionale Führungsstab Toggenburg bittet die Bevölkerung dringend, das Verbot strikt einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Allgemeinverfügung allgemeines Feuerverbot Ebnat-K (PDF, 898 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung allgemeines Feuerverbot Ebnat-K |