Fakultatives Referendum; Entwidmung von Teilflächen des Grundstücks Nr. 3332
Im März 2026 hat die Politische Gemeinde Ebnat-Kappel mit der Morga AG einen Kaufvertrag (mit Rückkaufsrecht) über das Grundstücks Nr. 3334 abgeschlossen. Aufgrund des Kaufpreises von CHF 824'083 unterlag der Vertrag gemäss Art. 33 der Gemeindeordnung und Anhang Finanzbefugnisse dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum wurde vom 20. April bis 29. Mai 2026 durchgeführt. Dabei wurde kein Referendum ergriffen.
Vor der Veräusserung war dem Grundstück Nr. 3334 eine Teilfläche von 115 m² aus dem Grundstück Nr. 3332 zugeschlagen worden. Im Rahmen weiterer Abklärungen zeigte sich, dass diese Teilfläche im Verwaltungsvermögen geführt wurde, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt bereits keiner unmittelbaren öffentlichen Aufgabe mehr diente. Für eine Veräusserung hätte sie deshalb vorgängig aus dem Verwaltungsvermögen entlassen und dem Finanzvermögen zugeordnet werden müssen. Dieser formelle Schritt war beim Abschluss des Kaufvertrags noch nicht erfolgt.
Die im Rahmen des fakultativen Referendums vorgesehene Entwidmung soll nun rückwirkend durch die Bürgerschaft legitimiert werden. Die Zuständigkeit für den Entscheid über eine Übertragung ins Finanzvermögen richtet sich nach den Finanzbefugnissen der Gemeindeordnung und liegt im vorliegenden Fall bei der Bürgerschaft.
Fakultatives Referendum
(Art. 23, Art. 73 des Gemeindegesetzes, Art. 15 ff. Gemeindeordnung)
Entwidmung von Teilflächen des Grundstücks Nr. 3332
Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel hat am 9. Juli 2026 diese einmalige neue Ausgabe beschlossen:
Entwidmung von Teilflächen des Grundstücks Nr. 3332 (Überführung vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen, rückwirkend per 27. März 2026).
Referendumsfrist: 18. Juli bis 26. August 2026
Öffentliche Auflage des Referendumsbegehrens: Gemeindehaus, Front Office
Quorum für das Zustandekommen des Referendums: 200 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist schriftlich der Gemeindekanzlei Ebnat-Kappel einzureichen.
Der Gemeinderat