Betretungsverbot von Fliessgewässern im Kanton St.Gallen
Die aussergewöhnlich geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen beeinträchtigen die Lebensbedingungen der Fische und anderen Wasserlebewesen in den betroffenen Fliessgewässern erheblich. Besonders bedeutsam sind derzeit jene kleinräumigen Bereiche, in denen noch ausreichend tiefes, kühleres und sauerstoffreiches Wasser vorhanden ist. Diese Zonen dienen den Fischen als Rückzugsorte und dürfen nicht zusätzlich beeinträchtigt werden.
Das Betreten solcher Gewässerabschnitte scheucht die dort konzentriert stehenden Fische auf, verdrängt sie aus geeigneten Aufenthaltsbereichen und verschärft ihre ohnehin angespannte physiologische Situation weiter. Zum Schutz der Fische und anderer aquatischer Lebewesen verfügt das Amt für Natur, Jagd und Fischerei deshalb für bestimmte und vor Ort gekennzeichneten Gewässerabschnitte ein Betretungsverbot. In Ebnat-Kappel ist von diesem Betretungsverbot die Thur betroffen.
Das Betreten und Befahren des Gewässers durch Personen sowie das Einbringen oder Führen von Tieren, insbesondere Hunde und Pferde, ist verboten.
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| Allgemeinverfuegung Betretungsverbot Trockenheit Kanton St.Gallen 2026 (PDF, 103 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfuegung Betretungsverbot Trockenheit Kanton St.Gallen 2026 |