3. Juli 2026

Der Gemeinderat hat am 11. Juni 2026 gemäss Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Sanierung Brücke Steintal-Zuustrasse

Auf der Unterseite (Westseite) des Durchlasses ist es zu einer Hangrutschung gekommen. Ohne zeitnahe Sanierung besteht die Gefahr schwerwiegender Folgeschäden mit potenziellen Auswirkungen auf die Standsicherheit. Die Gemeinde Ebnat-Kappel beabsichtigt nun die Instandsetzung der Brücke.

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Das Bauprojekt liegt nach Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab 6. Juli 2026 bis 4. August 2026 im Gemeindehaus (Eingangsbereich) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Bauprojekt beim Gemeinderat, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Der Gemeinderat Ebnat-Kappel

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