Haben Sie im Rahmen eines Neubaus, Umbaus oder Erneuerung der Heizanlage Fragen über feuerpolizeiliche Belange? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtig werden können.

Sie erhalten bei uns auch die massgebenden Vorschriften und Merkblätter des Amtes für Feuerschutz AFS des Kantons St. Gallen. Viele Informationen finden Sie auch direkt unter www.gvasg.ch.

Für den Einbau oder Ersatz einer Heizungs-/Feuerungsanlage benötigen Sie eine entsprechende Baubewilligung. Bitte reichen Sie dazu ein Gesuch ein.