Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.abstimmungen.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

Die Bundeskanzlei hat die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen wie Erläuterungen und Erklärvideos aber auch Resultate. Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.

Kontakt

gemeinde@ebnat-kappel.ch

Urne Öffnungszeiten

am Abstimmungssonntag
Gemeindehaus: 10.00-11.00
Schulhaus Brandholz: 10.00-11.00
Schulhaus Dicken: 10.00-11.00
Schulhaus Hüsliberg: 10.00-11.00
Haus Stahlie, Hof, Wintersberg: 10.00-11.00

Vorzeitige Stimmabgabe
Ab Mittwoch bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann beim Front Office vorzeitig persönlich abgestimmt werden.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie können die Kopie des Stimmausweises beim Front Office persönlich abholen (Pass oder Identitätskarte mitbringen). Oder Sie lassen sich das Duplikat per Post zusenden, falls noch genügend Zeit bleibt.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Abstimmungscouvert per Post schicken (bis spätestens am Dienstag davor) oder direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung legen (bis spätestens Sonntag, 11.00 Uhr).

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Abstimmungscouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • die Stimmzettel nicht im separaten Stimmcouvert liegen