Betreibungsauskünfte können persönlich am Schalter des Betreibungsamtes abgeholt werden. Es ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Auskünfte über Drittpersonen können nur mit Interessennachweis oder mit Vollmacht erteilt werden. Als Interessennachweis gelten namentlich:

- Mietinteressentenformular
 
- Darlehensvertrag
 
- schriftliche Bestellung
 
- Verträge
 
- Rechnungen (resp. deren Kopien)
 

Die Kosten für eine Betreibungsauskunft betragen Fr. 17.00 zuzüglich Porto und werden bar erhoben, resp. auf Vereinbarung gegen Rechnung (Gebühr für detaillierte Auskunft nach Seitenzahl oder nach Aufwand). Eine Betreibungsauskunft wird in der Regel über das laufende und die zwei vorangegangenen Jahre erteilt.

Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Über zurückgezogene Betreibungen werden keine Auskünfte erteilt.

Preis

17.00
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt