Bei der Unterstützung von asylsuchenden Personen, basierend auf der Grundlage des Asylgesetzes, ist zu unterscheiden zwischen:
- Asylsuchenden
- vorläufig Aufgenommenen
- Schutzbedürftigen
- anerkannten Flüchtlingen
Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) werden ebenfalls durch das Sozialamt unterstützt.
Die Unterbringung der Asylsuchenden erfolgt in kostengünstigen Wohnungen/Zimmern innerhalb der Gemeinde.