Der Einbürgerungsrat organisiert und leitet das Einbürgerungsverfahren. Er prüft die materiellen und formellen Voraussetzungen der Einbürgerung. Die Erhebungen des Einbürgerungsrates bilden die Grundlage für die Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und die Erteilung des Kantonsbürgerrechts.

Für den erstinstanzlichen Einbürgerungsbeschluss ist bei der Einbürgerung im Allgemeinen und bei der Besonderen Einbürgerung der Einbürgerungsrat zuständig.

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