Referendumsvorlage Reglement Fonds Bewohnende
(fakultatives Referendum, gemäss Art. 23 und Art. 73 des Gemeindegesetzes und Art. 15 ff. der Gemeindeordnung)
Gegenstand:
Reglement Fonds Bewohnende
Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel hat am 13. Februar 2020 gestützt auf Art. 3 und 23 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) das obgenannte Fondsreglement genehmigt.
Referendumsfrist:
6. März bis 14. April 2020
Öffentliche Auflage des Referendumsbegehrens:
Gemeindehaus, Front Office
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
200 gültige Unterschriften von in der Gemeinde Stimmberechtigten
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist schriftlich dem Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, einzureichen.
Gemeinderat Ebnat-Kappel