19. September 2018

Mit Beschluss vom 10. August 2017 erliess der Gemeinderat den Teilzonenplan Underdorf II. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 21. August bis 19. September 2017. Die eingegangene Einsprache wurde abgewiesen. Der Teilzonenplan Underdorf II wurde vom 23. Juli bis 31. August 2018 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Während der Referendumsfrist ist keine Urnenabstimmung verlangt worden. Die Bürgerschaft hat dem Erlass somit zugestimmt.

Rechtsmittel
Gegen den zustimmenden Entscheid der Bürgerschaft kann beim Baudepartement des Kantons St.Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, Rekurs erhoben werden, wenn der Rekurrent im Auflageverfahren Einsprache erhoben hat. Der Rekurs hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Die Rekursfrist beträgt 14 Tage ab der Fristeröffnung.

Gemeinderat Ebnat-Kappel