Kurtaxen
Jeder in der Gemeinde übernachtende Gast ist grundsätzlich kurtaxenpflichtig. Als Gäste bezeichnet man alle natürlichen Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Gemeinde begründen können. Auch Besitzer von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Clubhäusern sind kurtaxenpflichtig.
Die Ebnat-Kappler Gastgeber (Hotels, Pensionen, Gasthäuser, BnB, airbnb, Gästezimmer, Schlafen im Stroh, etc.) sind angehalten, ihre Kurtaxenpflicht zu prüfen und sich für die Kurtaxenabrechnung beim Verkehrsverein zu melden.
Per Mail an kurtaxen@vvek.ch oder per Telefon bei Patrick Zollinger 071 993 37 78.
Das Kurtaxenreglement und Meldeformulare finden Sie unter www.vvek.ch.