6. März 2020

(fakultatives Referendum, gemäss Art. 23 und Art. 73 des Gemeindegesetzes und Art. 15 ff. der Gemeindeordnung)

Gegenstand:
Reglement Fonds Bewohnende

Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel hat am 13. Februar 2020 gestützt auf Art. 3 und 23 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) das obgenannte Fondsreglement genehmigt.

Referendumsfrist:
6. März bis 14. April 2020

Öffentliche Auflage des Referendumsbegehrens:
Gemeindehaus, Front Office

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
200 gültige Unterschriften von in der Gemeinde Stimmberechtigten

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist schriftlich dem Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, einzureichen.

Gemeinderat Ebnat-Kappel