19. Januar 2018
(fakultatives Referendum)

Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Hemberg, Kirchberg, Lichtensteig, Lütisburg, Mosnang, Neckertal, Nesslau, Oberhelfenschwil, Wattwil und Wildhaus-Alt St.Johann betreffend Regionaler Bevölkerungsschutz „Toggenburg“ (Zivilschutzorganisation und Regionaler Führungsstab)

Referendumsfrist:
19. Januar 2018 bis 27. Februar 2018

Öffentliche Auflage:
Gemeindehaus, Front Office

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
200 gültige Unterschriften von in der Gemeinde Ebnat-Kappel Stimmberechtigten

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem betroffenen Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der jeweiligen Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Die Gemeinderäte