Grundsteuern und Beförsterungskosten 2016
0.8 Promille für Grundstücke von natürlichen und juristischen Personen;
0.2 Promille für Grundstücke von juristischen Personen, die von der Steuerpflicht befreit sind und deren Grundstücke unmittelbar öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.
Zusammen mit der Grundsteuerrechnung werden auch die Beförsterungskosten erhoben. Informationen zu den Beförsterungskosten erteilt das Kantonsforstamt St. Gallen (Tel. 058 229 35 02). Auskunft über die Grundsteuer erteilt das Grundbuchamt (Tel. 071 992 64 21).