14. August 2015
PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat hat am 30. April 2015 in Anwendung von Art. 29 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) erlassen:

Teilzonenplan Wier

Im Sinne von Art. 29 Abs. 1 BauG liegt der Teilzonenplan Wier während dreissig Tagen, vom 17. August bis 15. September 2015, im Gemeindehaus (Front Office) öffentlich auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilzonenplan Wier beim Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Allfällige Einsprachen haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.

9642 Ebnat-Kappel, 11. August 2015

Der Gemeinderat
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