14. Januar 2015
Der erste grössere Schnee ist über Weihnacht/Neujahr gefallen. Damit der Winterdienst reibungslos klappt, bittet die Gemeinde die Bevölkerung die folgenden wichtigen Punkte zu beachten:

Sträucher und Bäume sind so zurückzuschneiden, dass diese nicht in den Verkehrsraum hineinragen, und zwar auch dann nicht, wenn Nassschnee darauf liegt. Autos sind auf den privaten Vorplätzen und nicht auf der Strasse oder auf dem Trottoir zu parkieren. Ebenfalls dürfen die Wendeplätze nicht als Parkplatz benützt werden. Parkierte Autos behindern die Räumungsarbeiten massiv. Die Gemeinde Ebnat-Kappel lehnt jede Haftung für entstehende Schäden an Fahrzeugen ab. Die privaten Grundeigentümer sind nach Artikel 64 Abs. 1 lit. c des kantonalen Strassengesetzes verpflichtet, die Schneemaden, welche durch die Räumungsfahrzeuge entstehen, selber wegzuschaufeln. Vorplatzschnee gehört nicht auf die Strasse. Die Schneeräumung findet meistens bei sehr schwierigen Wetterverhältnissen statt. Die Fahrzeuge sind gross und stark und brauchen zur Räumung des schweren Schnees ein gewisses Tempo. Wir bitten deshalb alle Eltern, ihre Kinder über diese speziellen Gefahren zu informieren. Den Fahrzeugen, welche sich mit gelbem Drehlicht und durch das Eigengeräusch bemerkbar machen, ist grossräumig aus dem Weg zu gehen.

Die Gemeinde dankt für das Verständnis der Bevölkerung. Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Winterdienst steht Ihnen Patrick Züger, Bau- und Liegenschaftsverwalter, unter der Telefonnummer 071 992 64 15 oder per Mail patrick.zueger@ebnat-kappel.ch gerne zur Verfügung.