5. März 2021

Die Nachfrage bei den Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern nach Förderbeiträgen für Massnahmen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz in ihren Gebäuden ist gross. Die Mittel des Energiefonds Region Obertoggenburg sollen mehr Gesuchstellern zu Gute kommen. Die Gemeinderäte von Ebnat-Kappel, Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann haben daher die angepasste Vollzugshilfe genehmigt. Diese wird dem fakultativen Referendum unterstellt. Bitte beachten Sie dazu das untenstehende Inserat.  

 

Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum, gemäss Art. 23 und 73 des Gemeindegesetzes und Art. 15 ff. der Gemeindeordnung)

Vollzugshilfe zum Energiefonds Region Obertoggenburg 
(Gemeinden Ebnat-Kappel, Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann)

Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel hat am 28. Januar 2021 die angepasste Vollzugshilfe genehmigt. 

Referendumsfrist: 
8. März – 16. April 2021

Öffentliche Auflage des Referendumsbebegehrens:
Gemeindehaus, Front Office

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 
200 gültige Unterschriften von in der Gemeinde Stimmberechtigten

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist schriftlich dem Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, einzureichen.

Gemeinderat Ebnat-Kappel

Name
Vollzugshilfe_Obertoggenburg_ab_01.01.2021 Download 0 Vollzugshilfe_Obertoggenburg_ab_01.01.2021