Die Heimkommission ist eine gemeinderätliche Kommission. Sie unterstützt die Heimleitung bei der Führung des Seniorenzentrums Wier sowie des Wohnheims Speer.

Zu ihren Aufgaben zählen:

  • die Beratung des Gemeinderates in allen Fragen, die sich diesem zu den Alters- und Pflegeheimen stellen;
  • die Ausübung der unmittelbaren Aufsicht über den Betrieb und die Geschäftsleitung bezüglich betreuerischer, struktureller, betrieblicher, personeller und finanzieller Belange;
  • die Anträge zur Wahl der Geschäftsleitung zuhanden des Gemeinderates;
  • die Genehmigung der Jahresrechnung und des Voranschlagsentwurfs zuhanden des Gemeinderates;
  • die Erstellung des Stellenplans zusammen mit der Geschäftsleitung zuhanden des Gemeinderates;
  • die Festsetzung der Anstellungsbedingungen und der Besoldung des übrigen Personals auf Antrag der Geschäftsleitung;
  • die Genehmigung des Leitbilds und des Betriebskonzepts zuhanden des Gemeinderates;
  • die Genehmigung der Haus- und Taxordnung zuhanden des Gemeinderates

Weiter prüft die Heimkommission, ob die Bewohnenden die im Leitbild postulierte Lebensqualität in den Alters- und Pflegeheimen vorfinden.

Die Heimkommission ist verantwortlich für die Kontrolle der operativen Leitung bezüglich der Leistungserbringung, deren Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Werden aufgrund der Kontrollen Mängel in der Betriebsführung, Betreuung oder Pflege festgestellt, so erlässt die Heimkommission Weisungen an die Geschäftsleitung zur Behebung dieser Mängel.

Die Heimkommission erstattet dem Gemeinderat Bericht über ihre Tätigkeit, die Ergebnisse der unmittelbaren Aufsicht, Problemstellungen im Allgemeinen und über besondere Vorkommnisse.

Die Geschäftsleitung erstattet der Heimkommission Bericht über besondere Vorkommnisse. 

 

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