Nach dem st. gallischen Gesetz über Elternschaftsbeiträge (sGS 372.1; abgekürzt GEB) haben die Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge der Wohnsitzgemeinde, wenn sie sich persönlich der Pflege und der Erziehung des Kindes widmen und wenn der Lebensunterhalt durch das anrechenbare Einkommen und das Vermögen der Eltern nicht gedeckt ist.

Anspruch auf Elternschaftsbeiträge besteht, wenn die Eltern:

  • ihren Lebensunterhalt durch anrechenbares Einkommen nicht decken können
  • bei der Geburt den Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben
  • sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmen
  • die erforderlichen Auskünfte erteilen
  • ihr Vermögen die massgebliche Freigrenze nicht übersteigt
  • nicht über Verwandtenunterstützung verfügen können
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