Bei der Unterstützung von asylsuchenden Personen, basierend auf der Grundlage des Asylgesetzes, ist zu unterscheiden zwischen:

  • Asylsuchenden
  • vorläufig Aufgenommenen
  • Schutzbedürftigen
  • anerkannten Flüchtlingen

Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) werden ebenfalls durch das Sozialamt unterstützt.

Die Unterbringung der Asylsuchenden erfolgt in kostengünstigen Wohnungen/Zimmern innerhalb der Gemeinde.