Oftmals ist eine beglaubigte Unterschrift erforderlich, z.B. bei Vollmachten, Eintrag ins Handelsregister oder Kirchenaustritt. Die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass tatsächlich die betreffende Person unterschrieben hat. Deshalb muss diese Person vor der öffentlichen Urkundsperson unterschreiben. Für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen das entsprechende Dokument und ein Idenditätsnachweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) vorgelegt werden.

Die Beglaubigung eines Dokuments (Fotokopie, Abschrift, Auszug etc.) bestätigt, dass die Fotokopie, die Abschrift oder der Auszug mit dem Original übereinstimmt. Für die Beglaubigung eines Dokuments muss das Originaldokument vorgelegt werden. 

Preis

Fr. 15.00 pro Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung) und Fr. 10.00 pro Dokument (Dokumentenbeglaubigung)
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