Alimentenbevorschussung/-inkasso
Für nicht bevorschusste Kinderalimenten (wenn aufgrund der eingereichten Unterlagen kein Anspruch auf Bevorschussung besteht), für Kinderzulagen und für Ehegattenalimenten bietet das Sozialamt Ebnat-Kappel Inkassohilfe an. Das Sozialamt unterstützt den obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten bei der Einforderung der Unterhaltsbeiträge. Es orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.