Betreibungs- und Sozialamt
Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Beträge auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Das Betreibungsamt stellt Zahlungsbefehle aus, vollzieht Pfändungen, Arreste, Retentionen und erteilt Betreibungsauskünfte.
Betreibungsferien Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli (gem. Art. 56 SchKG). Begehren die in dieser Zeit eingereicht werden, werden erst nach den Betreibungsferien behandelt.
Das Sozialamt ist mit vielfältigen Aufgaben beauftragt und erbringt für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ebnat-Kappel soziale Dienstleistungen gemäss den verschiedenen gesetzlichen Aufträgen.
Die Detailbeschreibungen der verschiedenen Aufgabenbereiche können Sie den einzeln aufgeführten Dienstleistungen entnehmen.
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