Aufgrund des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Kanton St.Gallen musste der Richtplan der Gemeinde Ebnat-Kappel aus dem Jahr 2016 überarbeitet werden. Zudem wurde der Richtplan mit der Strategie Innenentwicklung und dem Auszonungskonzept ergänzt.

Das Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (PBG) legt fest, dass die Ortsplanung Sache der politischen Gemeinden ist. Instrumente der Ortsplanung sind der kommunale Richtplan und die kommunalen Nutzungspläne. Die kommunalen Nutzungspläne sind: Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement), Sondernutzungspläne und Schutzverordnung.

Öffentliche Mitwirkung: 4. September 2020 bis 9. Oktober 2020
Vom Gemeinderat erlassen: 9. Juli 2021
Vom AREG zur Kenntnis genommen: 23. Februar 2022
Publiziert am: 20. Mai 2022

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