Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Im ganzen Kanton St. Gallen gilt ab Samstag, 25. April 2020, ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe, das heisst bis zu einem Abstand von 200 Metern. Es ist untersagt, im Wald oder in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Das Verbot betrifft auch die Nutzung von offiziellen Feuerstellen. Verboten sind in diesen Perimetern ebenfalls das Abfeuern von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ist ebenso verboten und aus ökologischen Gründen auch in normalen Zeiten nicht angebracht.
Detailliertere Informationen finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr und zur Trockenheit finden sich auf der Webseite www.sg.ch/trockenheit.
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Medienmitteilung_KFS_Feuerverbot_Wald-Waldesnahe.pdf | Download | 1 | Medienmitteilung_KFS_Feuerverbot_Wald-Waldesnahe.pdf |
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