20. März 2020

Privat
Unberechtigten ist das Befahren sowie das Abstellen von Fahrzeugen auf den Grundstücken Nr. 3291 und Nr. 3336, Wiesenweg 14 in Ebnat-Kappel, unter Androhung einer Busse bis CHF 500.00 verboten. Berechtigt sind nur Inhaber einer Bewilligung.

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation und Anbringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.

Lichtensteig, 13. März 2020
Kreisgericht Toggenburg