6. Februar 2020

In den kommenden Tagen werden sämtlichen Grundeigentümern/Nutzniessern die Grundsteuerrechnungen 2020 zugestellt. Die Grundsteuer wird jährlich auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben. Steuerpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen, die zu Beginn des Steuerjahres Eigentümer oder Nutzniesser eines Grundstückes sind. Massgebend für die Besteuerung ist der am 1. Januar des laufenden Jahres gültige Steuerwert des Grundstückes (Verkehrswert oder Ertragswert). Der Steueransatz beträgt:

0.8 Promille für Grundstücke von natürlichen und juristischen Personen;
0.2 Promille für Grundstücke von juristischen Personen, die von der Steuerpflicht befreit sind und deren Grundstücke unmittelbar öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.

Zusammen mit der Grundsteuerrechnung werden auch die Beförsterungskosten erhoben. Informationen zu den Beförsterungskosten erteilt das Kantonsforstamt St. Gallen (Tel. 058 229 35 02). Auskunft über die Grundsteuer erteilt das Grundbuchamt (Tel. 071 992 64 09).